Konditionsrahmen

Der Verwalter einer Wohneigentumsanlage ist stets Sachverwalter über fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwalter. Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften voraus.

Die Verwaltergebühr

ist ein Entgelt für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der vom Verwalter zu erbringenden Leistungen. Ein Vergleich von Verwaltergebühren bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleiches der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsfirmen möglich.

Verwaltergebühren

sind in Abhängigkeit des jeweiligen Objekts unterschiedlich, da der Verwaltungsaufwand objektbezogen differiert. Nach unseren Gebührenrichtlinien liegt das Verwalterhonorar zwischen € 12,50 und € 20,- à Wohnung zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Für zum Verwaltungsobjekt gehörende Garagen mit MEA und Teileigentum berechnen wir einheitlich € 1,50 pro Einheit und Monat zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Über den Umfang

der üblichen Verwaltungsaufgaben hinausgehende Arbeiten wie die Erteilung von Veräußerungsgenehmigungen, außerordentliche Eigentümerversammlungen, Durchführung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren sowie die Planung und Realisation größerer Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen u.ä. werden gesondert berechnet.